Verkehrswertgutachten | ||
Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien den Wert der Immobilie objektiv ermitteln wollen, um:
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Kosten | ||
In Deutschland unterliegt die Wertermittung von Grundstücken und Gebäuden den Regelungen des § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Darin werden die Mindest- und auch die Höchstsätze des Honorars festgelegt. Wir bieten Ihnen Verkehrswertgutachten grundsätzlich zu den Mindestsätzen der HOAI an. |
Qualität | ||
Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind in Deutschland nicht geschützt und werden daher immer wieder auch von Personen geführt, deren Sachkunde ungenügend ist. Hier haben sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Qualitätsmaßstab etabliert. Wir arbeiten ausschließlich mit öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen zusammen. |
Termine | ||
Nach dem Ortstermin dauert es in der Regel zwei Wochen, bis das Gutachten vorliegt. Sie erhalten das Gutachten in dreifacher Ausfertigung sowie als PDF-Datei auf CD. Die Bearbeitungsdauer hängt oftmals von der Beschaffung weiterer Unterlagen ab, die der Gutachter nur bedingt beeinflussen kann. |